Meldestufen
Das Ausmaß der Überflutung wird laut Hochwassermeldeverordnung (HWMO) durch vier Meldestufen beschrieben. Für jeden Pegel im Hochwassernachrichtendienst werden entsprechende Wasserstände angegeben.
-
Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen.
-
Meldestufe 2: Land und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen.
-
Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr.
-
Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich.
zurück zur Liste
|  |
|
|