siehe auch: Hochwasser - Häufig gestellte Fragen (FAQs): Welche Möglichkeiten der Eigenvorsorge existieren?
Das bisherige Sicherheitsdenken wird zunehmend durch eine Risikokultur ersetzt. Es wurde erkannt, dass das Risiko durch extreme Naturereignisse nicht auf Null reduziert werden kann und dass Katastrophenmanagement als Kreislauf begriffen werden muss. Die Bewältigung einer Katastrophe geht in die Vorsorge für das nächste Naturereignis über. Vor allem nach dem Hochwasser 2002 haben viele Bundesländer neue Konzepte für einen nachhaltigen Hochwasserschutz entwickelt, der auf den drei Säulen Natürlicher Rückhalt, Technischer Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge beruht.
Bei der Vorsorge lassen sich verschiedene Bereiche unterscheiden, die jeweils verschiedenen Akteuren zugeschrieben sind.
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Die Flächenvorsorge soll die bauliche Entwicklung aus Überschwemmungsgebieten herauszuhalten. In hochwassergefährdeten Gebieten ist die Freihaltung vorhandener noch unbebauter Flächen die wirksamste Methode zur Begrenzung eines Anwachsens des Schadenpotentials. Außerdem dient sie in Ufernähe der Sicherung von Retentionsraum sowie der Ableitung von Hochwasser. In Rahmen der Landes-, Regional- und Bauleitplanung entscheiden die verschiedenen Verwaltungsebenen des föderalen Systems der Bundesrepublik Deutschland über die Flächennutzung.
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Durch Bauvorsorge können private Haushalte und Unternehmen ihre Schäden an den bereits im Überschwemmungsgebiet vorhandenen Gebäuden und anderen Werten reduzieren, indem sie deren Schadensanfälligkeit vermindern. Am effektivsten wirkt die Bauvorsorge in Gebieten mit häufigen Hochwasserereignissen und geringen Überflutungstiefen.
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Verhaltensvorsorge ist die Basis für die Durchführung von effizienten Notmaßnahmen. Jeder Bewohner und jedes Unternehmen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten sollte darüber informiert sein, was im Falle eines Hochwassers zu tun ist, bzw. Notfallpläne bereithalten. Teil der Verhaltensvorsorge sind informative und vor allem rechtzeitige Hochwasserwarnungen, wodurch sich Schäden noch kurz vor Eintreten des Ereignisses vermindern lassen.
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Risikovorsorge greift, wenn trotz aller Vorsorgemaßnahmen Hochwasserschäden entstehen. Damit ein Hochwasserschaden nicht existenzgefährdend wird, ist finanzielle Vorsorge notwendig. Dafür gibt es verschiedene Strategien: die private Vorsorge durch Ansparen von Kapital, die freiwillige versicherungsgestützte Eigenvorsorge oder das Hoffen auf finanzielle Kompensation durch private Spenden und staatliche Finanznothilfeprogramme. Eine kalkulierbare Entschädigung für alle Betroffenen bieten ein staatlicher Fonds oder eine Pflichtversicherung.
Flächenvorsorge
Die Flächenvorsorge beeinflusst das Maß und die Art der Flächennutzung in hochwassergefährdeten Gebieten. In Deutschland wird dieser Bereich vor allem durch die Bauleitplanung auf kommunaler Ebene geregelt. Die Gemeinden haben die Schlüsselrolle bei der Ausweisung von Baugebieten, wobei die Berücksichtigung des Hochwasserschutzes mit anderen Interessen, z.B. der Ansiedlung von Handel und Industrie, konkurriert. Nach dem Hochwasser 2002 begannen viele Bundesländer mit der Erstellung von Gefahrenkarten, um die Flächenvorsorge zu verbessern. Ein länderübergreifendes Konzept für die Ausweisung von hochwassergefährdeten Gebieten existiert nicht, so dass sehr unterschiedliche Ansätze verfolgt werden. Häufig werden die Überschwemmungsflächen für Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren sowie für ein Extremereignis ausgewiesen. Überschwemmungshöhen bzw. Fließgeschwindigkeiten in den Überschwemmungsgebieten werden meist nicht angegeben.
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 Abbildung: Schweizerisches Modell zur Erstellung von Gefahrenkarten
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Beispielsweise haben folgende Länder ihre Gefahrenkarten veröffentlicht:
In Sachsen wurde z.B. das in der Schweiz entwickelte Modell zur Erstellung von Gefahrenkarten adaptiert. Das Modell unterteilt die Gefahren in vier Stufen: erhebliche, mittlere, geringe Gefährdung und Restgefährdung. Sie werden durch eine Kombination aus Intensität (Wasserstand und Fließgeschwindigkeit) und Eintrittswahrscheinlichkeit berechnet. Es ist dann auf Gemeindeebene möglich, die einzelnen Gefahrenzonen darzustellen und raumordnerische Konsequenzen zu ziehen.
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Bauvorsorge
Wo bereits Siedlungen in überschwemmungsgefährdeten Bereichen bestehen, kann durch Bauvorsorge das vorhandene Schadenpotential kurzfristig und nachhaltig verringert werden. Folgende Strategien werden dabei verfolgt: die erhöhte Anordnung oder Abschirmung, Abdichtung oder Verstärkung, angepasste Gebäudenutzung und Ausstattung sowie die Sicherung gefährlicher Stoffe.
Im Detail umfasst dies das Anbringen permanenter oder mobiler Barrieren, um das Wasser von Gebäuden fern zu halten, die Verbesserung der Standsicherheit eines Gebäudes, um Auftrieb, Wasserdruck, oder Erosion vorzubeugen, bauliche Erhöhungen der Öffnungen oder Abdichtungsmaßnahmen, um das Eindringen von Oberflächen- und Grundwasser zu verhindern, Rückstausicherungen und Bauwerksabdichtungen.
Ist der Wassereintritt ins Gebäude nicht zu verhindern, so kann durch eine hochwasserangepasste Gebäudenutzung der Schaden gering gehalten werden. Eine geringwertige Nutzung der gefährdeten Stockwerke, das Verlegen elektrischer Anschlüsse, Heizung und Versorgungseinrichtungen in höhere Stockwerke eine sichere Verankerung von Heizöltanks sowie die Verwendung Wasser abweisender oder wasserbeständiger Bau- und Ausbaumaterialien und eine mobile Inneneinrichtung sind sinnvolle Maßnahmen.
 Abbildung: Strategien der Bauvorsorge, Quelle: angepasst nach IKSE 2003
 Abbildung: Maßnahmen um den Wassereintritt zu verhindern, Quelle: Meike Müller, Deutsche Rückversicherung
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Weitere Informationen sind u.a. in folgenden Publikationen zu finden:
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Verhaltensvorsorge
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Risikovorsorge
Seit 1991 ermöglicht in Deutschland die so genannte "Erweiterte Elementarschadenversicherung" die Absicherung von Wohngebäuden und/oder Hausrat u.a. gegen Schäden durch Hochwasser. Diese Versicherung wird als Zusatzvertrag zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung angeboten. Um zu vermeiden, dass nur diejenigen Versicherungsschutz nachfragen, die auch ein hohes Schadenrisiko durch Hochwasser haben, werden in diesem Produkt Risiken durch verschiedene Naturgefahren (Erdbeben, Starkregen etc.) zusammen abgesichert. Zurzeit besteht keine Versicherungspflicht.
Voraussetzung für eine plausible versicherungstechnische Einstufung eines Objektes ist eine verlässliche Abschätzung des Risikos. Da keine flächendeckenden Gefahrenkarten für Deutschland vorliegen, hat die Versicherungswirtschaft ein Zonierungssystem für Überschwemmungen (ZÜRS) entwickeln lassen. Neben der ZÜRS-Zone spielen vor allem die Anzahl der Vorschäden sowie die Entfernung zum Gewässer eine wesentliche Rolle bei der Risikoeinschätzung.
Weitere Informationen:
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